Hergestellte Produkte verkaufen

28. Januar 2014 um 16:44
Hallo zusammen,
Also.. ich schmiede oft etwas von Metallmöbel. So als Hobby seit 2 Jahre. Und es macht viel Spaß. Ich würde das auch gerne weiterhin tun, allerdings habe ich mir selbst und Bekannten schon nen paar Sachen geschmiedet, sodass ich erstmal keinen Bedarf habe, für mich weitere Produkte(Garderobe, Kaffeetische) zu bauen.
Jetzt würde ich mir gerne Homepage bauen, auf der ich meine Arbeiten verkaufen möchte.
Ich will mich als Schmiede-rei/-kunst kleinunternehmer gründen. Ich habe ganz viel über Steuer gelesen.
Was meine Problem ist, ist das ich gelernter Wirtschaftswissenschaftler sein und ich denke die Handwerkskammer wird mich über handwerklichen Qualifikationsnachweis, wie z. B. eine Meisterprüfung im Metallbereich fragen..
Kann ich meine Schmied eröfnnen und meine Hobby-Arbeit verkaufen?
Jeder Schmieder von euch hat Meister?
Wie seht ihr das?

Vielen Dank!
Rafael
28. Januar 2014 um 17:25
Servus Rafael.
Bei uns in Österreich, gibts da die Handelskammer. Da hab ich die für unser Land gültigen Bestimmungen für alle Arbeiten die einem Gewerbe unterliegen erfragt. Hier gibts die Möglichkeit einen Gewerbeschein für "Arbeiten mit unedlen Materialien" zu lösen. Da ist z.B. die Arbeit mit Eisen, Leder oder Ton gemeint. Um dich wirklich Künstler zu nennen gibts andere Auflagen.
Vielleicht gibt diese Möglichkeit (Kammer) auch in Deutschland.
Eine fundierte Auskunft dazu wäre sicher auch für viele Hobbygewerken Interesant. 

lg

Walter
28. Januar 2014 um 18:51
Da hast Du Glück.
Da die Kammer in Deutschland den Beruf in ¨Metallgestalter¨ umbenannt hat kannst Du Dich problemlos ¨Schmied¨ nennen.
Und das Gute ist wenn Du Dich Schmied nennst weiss jeder was gemeint ist.

Grüße Peter
meine Homepage

Einfach nur schön das Schmiedeleben



Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2014 um 18:53, Peter Bühl
28. Januar 2014 um 19:04
Da die Kammer in Deutschland den Beruf in ¨Metallgestalter¨ umbenannt hat kannst Du Dich problemlos ¨Schmied¨ nennen.

Das würd ich so nicht sagen.

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=2267

Das nennt sich Metallbauer Fachrichtung Metallgestaltung.

Und da braucht man zur Ausübung des Gewerbes einen Meisterbrief.

Aber wie wärs mir Metallbildner oder Metalldesigner

Gruß Heinz

(Wer keine schlafenden Hunde weckt, wird seltener gebissen.)
28. Januar 2014 um 19:13
Hallo,

folgende Ausführungen sind allgemein und nicht auf den Einzelfall ausgelegt oder als steuerliche Beratung gedacht.

was du machen musst, ist  bei deinem zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anzumelden, (Schmied würde ich mal weglassen) einfach Verkauf von selbsthergestellten Metallgegenständen. Die Stadt oder Gemeinde meldet das dem zuständigen Finanzamt. Von dort bekommst du einen Fragebogen zugeschickt, den solltest du gewissenhaft ausfüllen. Wichtig, wenn du unter 17500 € Erlöse aus dem Verkauf rechnest kannst du als Kleinstunternehmer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer freigestellt werden. Das bedeutet du schreibst auf deinen Rechnungen "Kleinunternehmer nach § 19 UStG" und erhebst keine 19% Umsatzsteuer. Leider bedeutet das im Gegenzug, du kannst  keine Vorsteuer aus deinen Materialeinkäufen zurückbekommen. Aber so sparst du dir die Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen.
Nach Rückgabe des Fragebogen teilt dir das Finanzamt eine Steuernummer zu, die auf jeder Rechung stehen muss !
Unter der Steuernummer musst du dann bei deiner Einkommensteuererklärung einmal im Jahr deinen Gewinn oder Verlust aus deinem Gewerbe angeben. Aber Achtung, wenn du nur Verluste hast, kann es nach ein paar Jahren passieren, dass das Finanzamt das Ganze von Anfang an als Liebhaberei(Hobby) einstuft und alles rückabwickelt.
Ach ja, die IHK wird meines Wissens auch einen Obulus abhaben.

Gruss
lethos

 
28. Januar 2014 um 19:41
Alles soweit richtig bis auf die Umsatzsteuer die ist bei Kleinunternehmen auch Quartalsmäßig abzugeben also 4 mal im Jahr.
Ich stand auch vor der Problematik ob kleinunternehmer oder nicht jetzt bin ich Kleinunternehmer und mache aber meine Umsatzsteuer im Quartal.
Schwingt den Hammer!
Gruß Martin
28. Januar 2014 um 20:09
Hallo,
Danke für die Antworte.
Was ist genau Metallbildner? Dafür braucht man keine Meisterprüfung. Aber kann ich mein kleines Unternehmen in der Branche Metallbildner anmelden, wenn ich zum Beispiel:
- Eisentisch
- Eisenbett/Sofa
- Dekoration (Kerzständer)
schmiede?

Gruss
Rafael
28. Januar 2014 um 20:55
Moin, also das ganze ist auch umsatz abhängig ,wenn Du nicht genug Umsatz machst in einem Jahr sagt dir das Finanzamt das das was Du betreibst ein Hobby ist ,wie gesagt umsatz abhängig .Aber auf jeden Fall würde ich erst mal einen Steuerberater hinzuziehen es ist etwas kompliziert mit dem leinunternehmertum.
Meine Frau ist  auch Kleinunternehmerin mit MArmeladenverkauf ,letztens bekam sie Post von Finanzamt wegen der Umsatzsteuer anmeldung  der Steuerberater sagte aber das das erst mal ohne anmeldung weiter laufen kann .

Aber frag am besten einen Steuerberater das ist am sichersten !!!!!!!!!!!



Evtl ist das auch noch von Bundesland zu Bundesland anders!!!!!!!!!!!!!!! 
Gruß von der Grenze



Jörg



Und immer schön das Feuer schüren
Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2014 um 20:57, Jörg Bluhm
29. Januar 2014 um 07:18
Hallo Rafael,

hab auch schon mit dem Gedanken gespielt (zumindest nebenberuflich). Hatte im Dezember dazu einige Gespräche. Fakt ist folgendes: Wenn Du Dich als Schmied/Kunstschmied anmelden möchtest, braucht die Handwerkskammer einen Meisterbrief (oder ein Maschinenbaustudium mit Dipl.-Ing.). Ausnahme: Du bist schon seit mindestens 10 Jahren irgendwo als Schmied tätig (Ausnahmeregelung), oder bist älter als 50 (Härtefallregelung) und die Meisterprüfung ist dir nicht mehr zuzumuten. Andernfalls ist ein Gewerbe als Schmied nicht möglich.

Bedenke: Bist Du trotzdem als Schmied in einem stehenden Gewerbe (also in einer festen Werkstatt, mit Gewinnerzielungsabsicht, selbständig, auf eigene Verantwortung, durch Dritte von außen erkennbar (Werbung, Firmenschild)) tätig und nicht angemeldet, gibt's Ärger von der Handwerkskammer.

Es gibt allerdings einen "Ausweg". Die Anmeldung als Metallbildner. Hier sieht die Tätigkeitsbeschreibung auch das Schmieden von Werkstücken vor. Dieser Beruf ist genehmigungspflichtig von der Handwerkskammer, hat aber keine Zulassungsvoraussetzungen wie Meisterbrief o.ä.. Dann folgt nur noch:

- Eintragung in die Handwerksrolle (25€)
- Meldung bei der BG Holz und Metall (hier können auch Beiträge fällig werden)
- Änderung Deiner Unfallverischerung
- Abnahme Diener Werkstatt durch die Handwerkskammer
- evtl. Nutzungsänderungsantrag, da das Handwerk in einem reinen Wohngebiet nicht ausgeführt werden darf
- Eintragung Deines Unternehmens bei der HWK (120€)
- Zahlung der Mitgliedgebühr

Das war jetzt der eine Teil. Du musst natürlich noch bei der Stadtverwaltung einen Gewerbeschein beantragen und einen Fragebogen des Finanzamtes ausfüllen. Wie das mit den Steuern aussieht, hängt von Deinem erwarteten Einkommen ab. Alles unter 420€ im Jahr interessiert das Finanzamt nicht wirklich. Das gibst du einfach bei der Einkommensteuer an. Alles unter 17500€ ist von der Umsatzsteuer befreit (trotzdem Mehrwertsteuer!). Danach Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer. 

Und dann kannst Du deinem Metallbildnergewerbe nachgehen, wenn alles genehmigt ist.  

Viel Erfolg!

Grüße

Christian  
29. Januar 2014 um 09:42
Die Anmeldung als Metallbildner. Hier sieht die Tätigkeitsbeschreibung auch das Schmieden von Werkstücken vor.

Ich habe über Metallbildner gedacht. Da ist nur über Werkstücken geschrieben, so kann ich nur Werkstücken machen aber kein endliche Produkten? Es wird funktioniert auch mit kleinem Dekoration wie Kerzständer?
Ich denke ich beginn als Metallbildner und ich suche für eine Abendschule und ich werde in Zukunft frei.

 

Gruß Rafael